10.000 - 500.000 €
6 - 120 Monate
100.000 € gesetzlich abgesichert – EU-weit
FINOM ist ein europäisches Finanztechnologieunternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam, Niederlande. Der Anbieter entwickelt innovative digitale Finanzlösungen und verbindet moderne Technologien mit einer einfachen, transparenten und effizienten Verwaltung finanzieller Angelegenheiten.
Das Unternehmen konzentriert sich insbesondere auf die Bedürfnisse von Selbstständigen, Freiberuflern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen. Durch digitale Anwendungen und zeitgemäße Dienstleistungen möchte FINOM den Zugang zu Finanzlösungen erleichtern und alltägliche Finanzprozesse vereinfachen.
FINOM entstand aus dem Anspruch, klassische Finanzdienstleistungen durch digitale Innovationen weiterzuentwickeln. Seit der Gründung hat das Unternehmen seine Aktivitäten kontinuierlich ausgebaut und ist mittlerweile in mehreren europäischen Märkten vertreten.
Ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstruktur ist die FINOM Payments B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Die Gesellschaft besitzt eine Zulassung als E-Geld-Institut und wird von der niederländischen Zentralbank, De Nederlandsche Bank (DNB), beaufsichtigt.
FINOM bietet digitale Dienstleistungen, die auf eine unkomplizierte und flexible Verwaltung geschäftlicher Finanzen ausgerichtet sind. Die Plattform kombiniert verschiedene Funktionen für Zahlungsabwicklung, Kontoverwaltung und die Organisation finanzieller Abläufe.
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen profitieren von digitalen Anwendungen, die eine übersichtliche Verwaltung ihrer Geschäftsvorgänge ermöglichen. Dabei stehen einfache Bedienbarkeit, transparente Prozesse und eine zeitgemäße technische Infrastruktur im Vordergrund.
Die Weiterentwicklung digitaler Finanztechnologien geh
Ihre Einlagen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen sind grundsätzlich bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Bank durch das gesetzliche niederländische Einlagensicherungssystem geschützt, sofern das jeweilige Kreditinstitut diesem Sicherungssystem angeschlossen ist.
Innerhalb der Europäischen Union gelten harmonisierte Mindeststandards für die gesetzliche Einlagensicherung. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet die EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme.
Wichtig: Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für sämtliche erstattungsfähigen Einlagen eines Kunden bei derselben Bank. Dazu zählen auch Einlagen, die über Vermittlungsplattformen wie WeltSparen oder CHECK24 angelegt wurden. Alle Guthaben bei derselben Bank werden für die Berechnung der Sicherungsgrenze zusammengerechnet. Die Absicherung von 100.000 EUR gilt somit insgesamt und nicht separat für jedes Konto oder jede Vermittlungsplattform.